 | - electronica 2012 bereits zum
dritten Mal im Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) für junge innovative Unternehmen
- Bis zu 7.500 Euro Kostenerstattung für Ausstellung am Gemeinschaftsstand
- Deadline für Anmeldung zum Gemeinschaftsstand und
Einreichung des Bewilligungsantrags: 15. August 2012
|

Junge innovative Unternehmen können für die
Messeteilnahme an der
electronica 2012
bis zu
7.500 Euro Unterstützung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Förderprogramms organisiert
die
electronica einen
Gemeinschaftsstand,
auf dem sich die jungen Firmen dem internationalen Fachpublikum präsentieren.
Ziel des vom BMWi
aufgelegten Programms ist es, die Beteiligung an ausgewählten internationalen
Leitmessen zu fördern und die
Vermarktung von jungen innovativen Produkten
bestmöglich zu unterstützen, um den Innovationsstandort Deutschland und den
Export zu stärken.
Im Internet sind weitere Informationen zur
Förderung abrufbar unter
www.auma-messen.de,
Stichwort „Ausstellerförderung Inland“, „Förderung Bund“.
Wer kann teilnehmen?
Eine Förderung für die Teilnahme an der
electronica
2012 können rechtlich selbständige, junge innovative Unternehmen mit produkt-
und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen erhalten, die ihren Sitz und
Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Weitere
Voraussetzungen an die Unternehmen sind:
- höchstens 10 Jahre alt
- höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz
- höchstens 50 Mitarbeiter
- „Eigene produkt- und verfahrensmäßige Neuentwicklungen“,
d. h. solche, die sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten,
Verfahren und Dienstleistungen unterscheiden
- ausgeschlossen: „Consulter, Marketing-Unternehmen,
Research-Anbieter“, Handelsunternehmer oder öffentliche Unternehmen
- maximal zwei geförderte Teilnahmen an einer Messe
- noch keine Teilnahme an einer vergangenen electronica außerhalb des Gemeinschaftsstandes
- Kumulationsverbot (keine anderen Zuwendungen für
Messeteilnahme beantragt) sowie Obergrenze für „de Minimis“-Beihilfen beachten
Was
wird gefördert?
Gefördert wird die Beteiligung am Gemeinschaftsstand junger innovativer
Unternehmen auf der electronica 2012. Das BMWi
erstattet bis zu 80% oder maximal 7.500 Euro der Kosten für Standmiete und
Standbau. Mit dem Förderprogramm kann der Messeauftritt bereits ab 964,80 EUR
zzgl. MwSt. realisiert werden (nach 80% Förderung durch das BMWi).
Das Standangebot der
electronica
umfasst:
- Standpakete von 9m² oder 12 m²
- Standmiete
- Standbau
- Teppichboden
- Tisch mit Stühlen
- Stehtisch mit Barhockern
- Glasvitrine
- Infotheke
- Beschriftungsblende mit 15 Buchstaben
- Strom
- Beleuchtung
- Nutzung des allgemeinen Besprechungsbereiches
- Allgemeine Standbewachung
- Reinigung
- Entsorgung
- Grundeintrag in den Medien (Katalog, Internet, electronica App)
- Exportberatung
Für Erstaussteller wird
unsere Initiative Messeerfolg besonders von Interesse sein, denn diese unterstützt bei Planung und
Durchführung der electronica. Daher sind im
Preis ebenfalls inkludiert die Teilname an Workshops und Webinaren, live
moderierten Onlinetrainings, zu erfolgsrelevanten Themen der Messedurchführung
und -nachbereitung.
Aktiv für Ihren Erfolg!
Die Messe München sichert dem
BMWi-Gemeinschaftsstand durch umfangreiche Maßnahmen die Aufmerksamkeit des
internationalen Fachpublikums:
- Online: auf www.electronica.de
und über den 14-tägigen Newsletter
- Print: electronica Besucherbroschüre (national/international)
- Presse: Berücksichtigung bei der Pressearbeit
- Messerundgänge: Bei Rundgängen von Politik und
Presse bildet der BMWi-Stand eine zentrale Station
Was ist zu tun? - Anmeldung bei der Messe München: Bis spätestens 15.
August 2012.
- Gleichzeitiges
Einreichen des Bewilligungsantrages zur Förderung der
Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA).
- Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird
wirksam, sobald das BAFA die Förderfähigkeit des Unternehmens
festgestellt hat.
- Rechnungslegung erfolgt durch die Messe München
direkt an den Aussteller. Das Unternehmen zahlt zunächst die Rechnung und
reicht sie spätestens 4 Wochen nach der Messe beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Anschließend prüft das BAFA den Antrag und regelt
die Auszahlung an das Unternehmen.
Anmeldeunterlagen (415 KB)
BAFA Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme (164 KB)
Infoflyer (4.598 KB)
Sollte dieses Förderprogramm leider nicht für Sie
in Frage kommen, dann finden Sie weitere Programme hier: Ausstellerförderungen
der Bundesländer