electronica - Weltleitmesse für Komponenten, Systeme und Anwendungen
Gemeinschaftsstand "Innovation made in Germany"
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  • electronica 2012 bereits zum dritten Mal im Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für junge innovative Unternehmen 
  • Bis zu 7.500 Euro Kostenerstattung für Ausstellung am Gemeinschaftsstand 
  • Deadline für Anmeldung zum Gemeinschaftsstand und Einreichung des Bewilligungsantrags: 15. August 2012

BMWi_vsmallJunge innovative Unternehmen können für die Messeteilnahme an der electronica 2012 bis zu 7.500 Euro Unterstützung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Förderprogramms organisiert die electronica einen Gemeinschaftsstand, auf dem sich die jungen Firmen dem internationalen Fachpublikum präsentieren.

Ziel des vom BMWi aufgelegten Programms ist es, die Beteiligung an ausgewählten internationalen Leitmessen zu fördern und die Vermarktung von jungen innovativen Produkten bestmöglich zu unterstützen, um den Innovationsstandort Deutschland und den Export zu stärken.

Im Internet sind weitere Informationen zur Förderung abrufbar unter www.auma-messen.de, Stichwort „Ausstellerförderung Inland“, „Förderung Bund“.

Wer kann teilnehmen?
Eine Förderung für die Teilnahme an der electronica 2012 können rechtlich selbständige, junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen erhalten, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Weitere Voraussetzungen an die Unternehmen sind:
  • höchstens 10 Jahre alt
  • höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz
  • höchstens 50 Mitarbeiter
  • „Eigene produkt- und verfahrensmäßige Neuentwicklungen“, d. h. solche, die sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen unterscheiden
  • ausgeschlossen: „Consulter, Marketing-Unternehmen, Research-Anbieter“, Handelsunternehmer oder öffentliche Unternehmen
  • maximal zwei geförderte Teilnahmen an einer Messe
  • noch keine Teilnahme an einer vergangenen electronica außerhalb des Gemeinschaftsstandes
  • Kumulationsverbot (keine anderen Zuwendungen für Messeteilnahme beantragt) sowie Obergrenze für „de Minimis“-Beihilfen beachten

Was wird gefördert?
stand_vsmall Gefördert wird die Beteiligung am Gemeinschaftsstand junger innovativer Unternehmen auf der electronica 2012. Das BMWi erstattet bis zu 80% oder maximal 7.500 Euro der Kosten für Standmiete und Standbau. Mit dem Förderprogramm kann der Messeauftritt bereits ab 964,80 EUR zzgl. MwSt. realisiert werden (nach 80% Förderung durch das BMWi).




Das Standangebot der electronica umfasst:
  • Standpakete von 9m² oder 12 m²
  • Standmiete
  • Standbau
  • Teppichboden
  • Tisch mit Stühlen
  • Stehtisch mit Barhockern
  • Glasvitrine
  • Infotheke
  • Beschriftungsblende mit 15 Buchstaben
  • Strom
  • Beleuchtung
  • Nutzung des allgemeinen Besprechungsbereiches
  • Allgemeine Standbewachung
  • Reinigung
  • Entsorgung
  • Grundeintrag in den Medien (Katalog, Internet, electronica App)
  • Exportberatung

Für Erstaussteller wird unsere Initiative Messeerfolg besonders von Interesse sein, denn diese unterstützt bei Planung und Durchführung der electronica. Daher sind im Preis ebenfalls inkludiert die Teilname an Workshops und Webinaren, live moderierten Onlinetrainings, zu erfolgsrelevanten Themen der Messedurchführung und -nachbereitung.

Aktiv für Ihren Erfolg!
Die Messe München sichert dem BMWi-Gemeinschaftsstand durch umfangreiche Maßnahmen die Aufmerksamkeit des internationalen Fachpublikums:
  • Online: auf www.electronica.de und über den 14-tägigen Newsletter
  • Print: electronica Besucherbroschüre (national/international)
  • Presse: Berücksichtigung bei der Pressearbeit
  • Messerundgänge: Bei Rundgängen von Politik und Presse bildet der BMWi-Stand eine zentrale Station 
Was ist zu tun?
  1. Anmeldung bei der Messe München: Bis spätestens 15. August 2012.
  2. Gleichzeitiges Einreichen des Bewilligungsantrages zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  3. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird wirksam, sobald das BAFA die Förderfähigkeit des Unternehmens festgestellt hat.
  4. Rechnungslegung erfolgt durch die Messe München direkt an den Aussteller. Das Unternehmen zahlt zunächst die Rechnung und reicht sie spätestens 4 Wochen nach der Messe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Anschließend prüft das BAFA den Antrag und regelt die Auszahlung an das Unternehmen.

pdf Anmeldeunterlagen (415 KB)

pdf BAFA Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme (164 KB) 

pdf Infoflyer (4.598 KB)

Sollte dieses Förderprogramm leider nicht für Sie in Frage kommen, dann finden Sie weitere Programme hier: Ausstellerförderungen der Bundesländer

 
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