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Aussteller – FAQ’s
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electronica.de Wann ist der Anmeldeschluss?
electronica.de Wie sieht das weitere Vorgehen nach meiner Anmeldung aus?
electronica.de Werden auch Flächen kleiner als 20 m² angeboten?
electronica.de Gibt es Fördermöglichkeiten für kleine Unternehmen?
electronica.de Ist eine kostenfreie Absage der Anmeldung möglich?
electronica.de Wann ist eine Absage kostenpflichtig?
electronica.de Was muss ich im Falle einer Absage bezahlen?
electronica.de Wie viele Ausstellerausweise erhalte ich?
electronica.de Erhöht sich die Anzahl der kostenlosen Ausstellerausweise durch die Aufnahme von Mitausstellern?
electronica.de Was ist die AUMA-Gebühr?
electronica.de Was versteht man unter einer "Vorauszahlung für Serviceleistungen"?
electronica.de Was versteht man unter der "Entsorgungspauschale Laufzeitabfall"?
electronica.de Was versteht man unter dem "obligatorischen Kommunikationsbeitrag"?
electronica.de Was ist ein Mitaussteller und was ein zusätzlich vertretenes Unternehmen?
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Wann ist der Anmeldeschluss? top Top
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Hauptaussteller können sich immer noch zur electronica 2012 anmelden. Mitte Januar 2012 wurde allerdings mit der Aufplanung begonnen, und es gelten nun die regulären Preise.
Der Anmeldeschluss für Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen ist der 15. Mai 2012.
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Wie sieht das weitere Vorgehen nach meiner Anmeldung aus? top Top
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Aufplanungsbeginn: 13. Januar 2012
Versand der Platzierungsangebote: April/Mai 2012
Versand der Aussteller-Serviceunterlagen: April 2012
Anmeldeschluss Mitaussteller: 15. Mai 2012
Anmeldeschluss für den Katalogeintrag: Mitte Mai 2012
Zulassungsrechnung: Sommer 2012
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Werden auch Flächen kleiner als 20 m² angeboten? top Top
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Die Mindestgröße eines Standes auf der electronica 2012 beträgt 20 m². Kleinere Standformen sind auf Grund der Hallenrasterung nicht möglich.
Ausnahme sind sogenannte Kombipakete in bestimmten Ausstellungsbereichen (Automotive, Wireless, World of MEMS, Embedded, Software Village). Hier sind Standgrößen von 9 bzw. 12 m² möglich. Diese Pakete werden ausschließlich in den oben genannten Ausstellungsbereichen angeboten und können nur von Firmen, deren Schwerpunkt aus diesen Produktbereichen stammen, gebucht werden.
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Gibt es Fördermöglichkeiten für kleine Unternehmen? top Top
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Die Organisation und Planung eines Messeauftritts ist gewöhnlich aufwendig und zeitintensiv. Als Messegesellschaft greift die Messe München International auf langjährige Erfahrungswerte zurück und hat eine Reihe sinnvoller und kostengünstiger Kombipakete für Aussteller bestimmter Ausstellungsbereiche zusammengestellt. Sie helfen kleinen Unternehmen, sich optimal zu präsentieren und stehen in sechs Varianten zur Auswahl. Zu berücksichtigen gilt es allerdings, dass nur Unternehmen, die Produkte des jeweiligen Ausstellungsbereiches führen auch ein solches Kombipaket in Anspruch nehmen können.
 
Weiterhin besteht für junge innovative deutsche Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme an dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Gemeinschaftsstand "Innovation made in Germany".
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Ist eine kostenfreie Absage der Anmeldung möglich? top Top
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Ja, wenn die Absage in der Phase zwischen Anmeldung und Platzierungsvorschlag, d.h. vor Bestätigung des Platzierungsangebotes erfolgt.
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Wann ist eine Absage kostenpflichtig? top Top
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Stornogebühren entstehen, wenn nach schriftlicher Bestätigung des Standangebotes durch den Aussteller dieser seine Standfläche zurückgeben möchte. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. 
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Was muss ich im Falle einer Absage bezahlen? top Top
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Kann der Stand an einen neuen Aussteller weitervermietet werden, betragen die Stornogebühren 25% des Beteiligungspreises, sollte eine Weitervermietung der Standfläche nicht mehr möglich sein, werden 100% des Beteiligungspreises berechnet. Hierüber informieren Sie auch die Allgemeinen Teilnahmebedingungen „A 5 Vertragsauflösungen“.
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Wie viele Ausstellerausweise erhalte ich? top Top
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Aussteller erhalten für einen Stand mit 20m² Größe 3 kostenlose Ausstellerausweise für die Durchführungszeit der Messe. Für jede weiteren angefangenen 20m² wird ein zusätzlicher, kostenloser Ausstellerausweis zur Verfügung gestellt.
Aussteller, die ein Kombipaket in einem der Fokusbereiche (Automotive, Wireless, World of MEMS, Embedded, Software Village) gebucht haben, werden zwei Ausweise pro Stand zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Ausstellerausweise sind für 30,- EUR pro Stück über das Exhibitor Center im Internet oder vor Ort am Ausstellerausweis Counter erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass Ausstellerausweise nur für das Standpersonal bestimmt sind und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Im Gegensatz zu Besucher- oder Gast-Tickets können Inhaber eines Ausstellerausweises das Messegelände verlassen und wieder betreten, etwa um dringende Erledigungen zu machen. Die Ausstellerausweise sind an allen Veranstaltungstagen gültig. Für die Aufbauzeit ist kein Ausweis notwendig, um auf das Gelände zu gelangen.
Bitte denken Sie daran, dass der Ausstellerausweis in diesem Jahr NICHT zur kostenlosen Nutzung des MVV berechtigt.
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Erhöht sich die Anzahl der kostenlosen Ausstellerausweise durch die Aufnahme von Mitausstellern? top Top
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Die Anzahl der Ausstellerausweise erhöht sich durch die Aufnahme von Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen nicht. Zusätzliche Ausstellerausweise sind für 30,- EUR pro Stück über das Exhibitor Center im Internet oder vor Ort am Ausstellerausweis Counter erhältlich.
Bitte denken Sie daran, dass der Ausstellerausweis in diesem Jahr NICHT zur kostenlosen Nutzung des MVV berechtigt.
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Was ist die AUMA-Gebühr? top Top
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Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) wahrt die Interessen der deutschen Messewirtschaft mit einem umfangreichen Angebot und erhebt im Gegenzug von allen Ausstellern einen Beitrag von 0,60 EUR netto pro Quadratmeter gemieteter Ausstellungsfläche.
Dieser Beitrag wird von der Messe München International berechnet und direkt an den AUMA abgeführt. Dies ist ein übliches Verfahren bei Messegesellschaften in Deutschland. Informationen zum AUMA finden Sie hier: www.auma-messen.de
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Was versteht man unter einer "Vorauszahlung für Serviceleistungen"? top Top
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Für Serviceleistungen (z.B. Elektro-, Wasser-, Telefonanschlüsse, kostenpflichtige Ausstellerausweise, Gutscheine für ein Tagesticket, etc.) wird, unabhängig von dem Vorliegen bzw. dem Umfang einer Bestellung, eine pauschale Vorauszahlung von 20,- EUR netto pro Quadratmeter gemieteter Ausstellungsfläche mit der Zulassungsrechnung erhoben. Die Vorauszahlung wird nach der Messe mit den tatsächlich bestellten Leistungen auf der Abschlussrechnung verrechnet.
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Was versteht man unter der "Entsorgungspauschale Laufzeitabfall"? top Top
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Mit der Entsorgungspauschale Laufzeitabfall in Höhe von 1,50EUR/m² Standfläche zzgl. gesetzlicher MwSt. wird die Entsorgung des beim Aussteller während der Laufzeit der Messe auf seinem Stand anfallenden Abfalls abgegolten. Die Abfallentsorgung hat nach den in Nr.6.1 Technische Richtlinien getroffenen Regelungen zu erfolgen.
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Was versteht man unter dem "obligatorischen Kommunikationsbeitrag"? top Top
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Der Kommunikationsbetrag beinhaltet den Grundeintrag im Katalog (print und online), den Grundeintrag im Visitor Guide und ein Exemplar des Print-Kataloges (Erhalt vor Ort auf der Messe) nach Maßgabe der Klausel B 12 Katalog (print und online)
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Was ist ein Mitaussteller und was ein zusätzlich vertretenes Unternehmen? top Top
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Was ist der Unterschied zwischen einem Mitaussteller und einem zusätzlich vertretenen Unternehmen?
  • Als Mitaussteller gilt, wer am Stand eines Hauptausstellers mit eigenem Personal und eigenem Angebot auftritt. Dazu gehören auch Konzernfirmen und Tochtergesellschaften.
  • Als zusätzlich vertretenes Unternehmen gilt, wessen Produkte oder Leistungen durch den Hauptaussteller angeboten werden, ohne dass das Unternehmen mit eigenem Personal auf dem Messestand vertreten ist. Hierbei ist zu beachten, dass Vertriebsgesellschaften, die Produkte von verschiedenen Herstellern ausstellen, diese als zusätzlich vertretene Unternehmen anmelden müssen.

Für Mitaussteller und auf dem Stand zusätzlich vertretene Unternehmen wird eine Gebühr in Höhe von je 200,- EUR erhoben und dem Hauptaussteller in Rechnung gestellt.
Der Hauptaussteller ist zur Anmeldung von Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen verpflichtet. Sie können hierzu gerne dieses Formular  verwendet.

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