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home Aussteller Preise & Anmeldung FAQ |
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Aussteller – FAQ’s |
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| Wann ist der Anmeldeschluss? |
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Hauptaussteller können sich immer noch zur electronica 2012
anmelden. Mitte Januar 2012 wurde allerdings mit der Aufplanung
begonnen, und es gelten nun die regulären Preise. Der Anmeldeschluss für Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen ist der 15. Mai 2012. |
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| Wie sieht das weitere Vorgehen nach meiner Anmeldung aus? |
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Aufplanungsbeginn:
13. Januar 2012 Versand
der Platzierungsangebote: April/Mai 2012 Versand
der Aussteller-Serviceunterlagen: April 2012 Anmeldeschluss
Mitaussteller: 15. Mai 2012 Anmeldeschluss
für den Katalogeintrag: Mitte Mai 2012 Zulassungsrechnung: Sommer
2012 |
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| Werden auch Flächen kleiner als 20 m² angeboten? |
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Die Mindestgröße
eines Standes auf der electronica 2012 beträgt
20 m². Kleinere Standformen sind auf Grund der Hallenrasterung nicht möglich. Ausnahme
sind sogenannte Kombipakete in bestimmten Ausstellungsbereichen (Automotive, Wireless, World of
MEMS, Embedded, Software Village). Hier sind Standgrößen von 9 bzw. 12 m²
möglich. Diese Pakete werden ausschließlich in den oben genannten
Ausstellungsbereichen angeboten und können nur von Firmen, deren Schwerpunkt
aus diesen Produktbereichen stammen, gebucht werden. |
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| Gibt es Fördermöglichkeiten für kleine Unternehmen? |
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Die Organisation und
Planung eines Messeauftritts ist gewöhnlich aufwendig und zeitintensiv. Als
Messegesellschaft greift die Messe München International auf langjährige
Erfahrungswerte zurück und hat eine Reihe sinnvoller und kostengünstiger Kombipakete für Aussteller bestimmter Ausstellungsbereiche zusammengestellt. Sie helfen kleinen
Unternehmen, sich optimal zu präsentieren und stehen in sechs Varianten zur
Auswahl. Zu berücksichtigen gilt es allerdings, dass nur Unternehmen, die
Produkte des jeweiligen Ausstellungsbereiches führen auch ein solches
Kombipaket in Anspruch nehmen können. Weiterhin besteht für
junge innovative deutsche Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme an dem
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Gemeinschaftsstand
"Innovation made in Germany". |
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| Ist eine kostenfreie Absage der Anmeldung möglich? |
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Ja, wenn die Absage in
der Phase zwischen Anmeldung und Platzierungsvorschlag, d.h. vor Bestätigung
des Platzierungsangebotes erfolgt. |
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| Wann ist eine Absage kostenpflichtig? |
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Stornogebühren
entstehen, wenn nach schriftlicher Bestätigung des Standangebotes durch den
Aussteller dieser seine Standfläche zurückgeben möchte. Die Stornierung muss
schriftlich erfolgen. |
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| Was muss ich im Falle einer Absage bezahlen? |
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Kann der Stand an einen neuen Aussteller weitervermietet
werden, betragen die Stornogebühren 25% des Beteiligungspreises, sollte eine
Weitervermietung der Standfläche nicht mehr möglich sein, werden 100% des
Beteiligungspreises berechnet. Hierüber informieren Sie auch die Allgemeinen
Teilnahmebedingungen „A 5 Vertragsauflösungen“. |
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| Wie viele Ausstellerausweise erhalte ich? |
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Aussteller erhalten für einen
Stand mit 20m² Größe 3 kostenlose Ausstellerausweise für die Durchführungszeit
der Messe. Für jede weiteren angefangenen 20m² wird ein zusätzlicher,
kostenloser Ausstellerausweis zur Verfügung gestellt.
Aussteller, die ein Kombipaket in einem der Fokusbereiche (Automotive,
Wireless, World of MEMS, Embedded, Software Village) gebucht haben, werden zwei
Ausweise pro Stand zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Ausstellerausweise sind für 30,- EUR pro Stück über das Exhibitor
Center im Internet oder vor Ort am Ausstellerausweis Counter erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass Ausstellerausweise nur für das Standpersonal bestimmt
sind und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Im Gegensatz zu Besucher-
oder Gast-Tickets können Inhaber eines Ausstellerausweises das Messegelände
verlassen und wieder betreten, etwa um dringende Erledigungen zu machen. Die
Ausstellerausweise sind an allen Veranstaltungstagen gültig. Für die Aufbauzeit
ist kein Ausweis notwendig, um auf das Gelände zu gelangen. Bitte denken Sie daran, dass der Ausstellerausweis in
diesem Jahr NICHT zur kostenlosen Nutzung des MVV berechtigt. |
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| Erhöht sich die Anzahl der kostenlosen Ausstellerausweise durch die Aufnahme von Mitausstellern? |
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Die Anzahl der
Ausstellerausweise erhöht sich durch die Aufnahme von Mitausstellern und
zusätzlich vertretenen Unternehmen nicht. Zusätzliche Ausstellerausweise
sind für 30,- EUR pro Stück über das Exhibitor Center im Internet oder vor Ort
am Ausstellerausweis Counter erhältlich.
Bitte denken Sie daran, dass der Ausstellerausweis in diesem Jahr NICHT zur
kostenlosen Nutzung des MVV berechtigt. |
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| Was ist die AUMA-Gebühr? |
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Der Ausstellungs- und
Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) wahrt die Interessen der
deutschen Messewirtschaft mit einem umfangreichen Angebot und erhebt im
Gegenzug von allen Ausstellern einen Beitrag von 0,60 EUR netto pro
Quadratmeter gemieteter Ausstellungsfläche. Dieser Beitrag wird von
der Messe München International berechnet und direkt an den AUMA abgeführt.
Dies ist ein übliches Verfahren bei Messegesellschaften in Deutschland.
Informationen zum AUMA finden Sie hier: www.auma-messen.de |
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| Was versteht man unter einer "Vorauszahlung für Serviceleistungen"? |
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Für Serviceleistungen (z.B. Elektro-, Wasser-,
Telefonanschlüsse, kostenpflichtige Ausstellerausweise, Gutscheine für ein
Tagesticket, etc.) wird, unabhängig von dem Vorliegen bzw. dem Umfang einer
Bestellung, eine pauschale Vorauszahlung von 20,- EUR netto pro Quadratmeter
gemieteter Ausstellungsfläche mit der Zulassungsrechnung erhoben. Die Vorauszahlung wird nach
der Messe mit den tatsächlich bestellten Leistungen auf der Abschlussrechnung verrechnet. |
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| Was versteht man unter der "Entsorgungspauschale Laufzeitabfall"? |
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Mit der
Entsorgungspauschale Laufzeitabfall in Höhe von 1,50EUR/m² Standfläche zzgl.
gesetzlicher MwSt. wird die Entsorgung des beim Aussteller während der Laufzeit
der Messe auf seinem Stand anfallenden Abfalls abgegolten. Die Abfallentsorgung
hat nach den in Nr.6.1 Technische Richtlinien getroffenen Regelungen zu erfolgen. |
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| Was versteht man unter dem "obligatorischen Kommunikationsbeitrag"? |
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Der
Kommunikationsbetrag beinhaltet den Grundeintrag im Katalog (print und online),
den Grundeintrag im Visitor Guide und ein Exemplar des Print-Kataloges (Erhalt
vor Ort auf der Messe) nach Maßgabe der Klausel B 12 Katalog (print und
online) |
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| Was ist ein Mitaussteller und was ein zusätzlich vertretenes Unternehmen? |
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Was ist der Unterschied zwischen einem Mitaussteller
und einem zusätzlich vertretenen Unternehmen? - Als Mitaussteller gilt,
wer am Stand eines Hauptausstellers mit eigenem Personal und eigenem Angebot
auftritt. Dazu gehören auch Konzernfirmen und Tochtergesellschaften.
- Als zusätzlich
vertretenes Unternehmen gilt, wessen Produkte oder Leistungen durch den
Hauptaussteller angeboten werden, ohne dass das Unternehmen mit eigenem
Personal auf dem Messestand vertreten ist. Hierbei ist zu beachten, dass
Vertriebsgesellschaften, die Produkte von verschiedenen Herstellern ausstellen,
diese als zusätzlich vertretene Unternehmen anmelden müssen.
Für Mitaussteller und auf dem Stand zusätzlich vertretene
Unternehmen wird eine Gebühr in Höhe von je 200,- EUR erhoben und dem
Hauptaussteller in Rechnung gestellt. Der Hauptaussteller ist zur Anmeldung von
Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen verpflichtet. Sie können
hierzu gerne dieses Formular verwendet. |
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